Fachfirma für Sprachalarmanlagen

Nach dem Inkrafttreten der überarbeiteten Norm DIN 14675 im April 2012 müssen Fachfirmen wie Planer, Errichter und Instandhalter spezielle Kenntnisse bei der Planung, Errichtung und Instandhaltung von Sprachalarmanlagen (SAA) nachweisen. Mit Ablauf der Übergangsfrist zum 01. Oktober 2013 dürfen daher nur noch nach DIN 14675 zertifizierte Fachfirmen (= Fachfirma für Sprachalarmanlagen gem. DIN 14675) Sprachalarmanlagen planen, projektieren, montieren, in Betrieb setzen sowie instandhalten und erweitern.

Vorweg: Die Voraussetzung für diese Zertifizierung ist neben dem Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 auch der Nachweis einer eigenen "Verantwortlichen Person für SAA nach DIN 14675 (= Fachkraft für Sprachalarmanlagen (SAA))".

Diese Zertifizierung "Fachfirma für Sprachalarmanlagen gem. DIN 14675" wurde bei uns 2013 umgesetzt und 2020 durch den TÜV Rheinland erneuert.

 

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